Bootfahren auf der Sinn

 

Das Gebiet um Sinn, Saale und Schondra im Landkreis Main-Spessart ist für den Erholungssuchenden von besonderem Reiz, weil er über weite Strecken eine größtenteils unberührte Natur vorfindet. Gleichzeitig kommen in dieser Gegend auch viele seltene Pflanzen und Tierarten wie Biber, Eisvogel oder die Flussperlmuschel vor. Um ein gedeihliches Miteinander zu gewährleisten, musste die Nutzung der Gewässer eingeschränkt werden.

 

Das Befahren der Sinn ist durch Verordnung über das Naturschutzgebiet Sinngrund vom 19.04.1999 geregelt. Demnach ist das Bootfahren zulässig:

  • Für Kanu, Kanadier, Schlauchboot (für max. 2 Personen zugelassen)
  • Bei einem Mindestwasserstand von 210 cm am Anrufpegel Mittelsinn, Tel: 09356/972287
  • Im Zeitraum vom 01. Juli bis 28./29. Februar, jeweils von 09.00 bis 19.00 Uhr
  • Nur flussabwärts (Ausnahme: 30 m rund um das "Winkelwehr", Fluß-km 10,5 bei Rieneck)Einsetzen und Ausbooten ist nur linksseitig am "Winkelwehr" zulässig.
  • Das Umtragen an Wehren ist gestattet.

Organisierte Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen bedürfen der Genehmigung der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg, Tel. 0931/780-1, E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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